Häufige Fragen - FAQ

Frage: Bleiben meine Leistungen bei einem Tarifwechsel erhalten?

 

Antwort: Oft ja, aber das kommt auf den Zieltarif an. Genau deshalb analysieren wir vor einem Tarifwechsel sehr sorgfältig die Leistungen. Unser Ziel ist nicht einfach ein günstigerer Beitrag, sondern ein Tarif, der zu Ihren Anforderungen als Arzt passt.

 

Frage: Warum hat mich meine PKV nicht auf einen besseren Tarif hingewiesen?

 

Antwort: Grundsätzlich haben Sie als Versicherter nach § 204 VVG ein Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb Ihrer Gesellschaft. Viele Versicherer informieren jedoch nicht aktiv über jede mögliche Tarifalternative. Deshalb wissen viele Versicherte gar nicht, welche Optionen innerhalb ihres Unternehmens existieren.

 

Frage: Verliere ich meine Altersrückstellungen?

 

Antwort: Nein. Bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG bleiben Sie innerhalb Ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft. Die gebildeten Alterungsrückstellungen bleiben grundsätzlich erhalten und werden auf den neuen Tarif angerechnet. Genau das unterscheidet den internen Tarifwechsel häufig von einem Wechsel zu einem anderen Versicherer.

 

Frage: Wo ist der Haken? Warum sollte meine PKV mir einen günstigeren Tarif anbieten?

 

Antwort: Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG ist kein Sonderangebot des Versicherers, sondern ein gesetzlich geregeltes Recht. Viele Gesellschaften verfügen über verschiedene Tarifgenerationen mit unterschiedlichen Beitrags- und Leistungsstrukturen. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob ein günstigerer Tarif existiert, sondern ob dieser für Ihre Situation sinnvoll ist. Genau diese Analyse übernehmen wir.

 

 

Frage: Warum zahlen Ärzte jahrelang zu viel?

 

Antwort: Innerhalb vieler Gesellschaften existieren mehrere Tarifgenerationen.

Nicht jeder Versicherte wird automatisch in den wirtschaftlichsten Tarif umgestellt.

Deshalb lohnt sich eine regelmäßige Prüfung.